Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Die private Haftpflichtversicherung ist für viele Menschen eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt uns vor finanziellen Schäden, die wir Dritten versehentlich zufügen könnten – sei es durch einen kaputten Gegenstand, eine Verletzung oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Doch trotz ihrer umfassenden Deckung gibt es Situationen, in denen die Haftpflichtversicherung nicht einspringt. In diesem Artikel werden wir detailliert beleuchten, wann und warum die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, damit Sie sich besser auf mögliche Risiken vorbereiten können.


1. Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden

Eine der grundlegendsten Ausschlusskriterien für Leistungen aus der Haftpflichtversicherung ist das vorsätzliche Verursachen von Schäden. Wenn Sie absichtlich jemandem schaden oder etwas zerstören, wird die Versicherung dies nicht übernehmen. Warum? Weil die Haftpflichtversicherung darauf ausgelegt ist, unvorhergesehene und versehentliche Fehler abzudecken. Vorsätzliches Fehlverhalten hingegen ist kein «Fehler», sondern eine bewusste Entscheidung.

Beispiel:
Angenommen, Sie geraten in einen Streit mit einem Nachbarn und beschädigen absichtlich dessen Auto. In diesem Fall würde die Versicherung den Schaden nicht übernehmen, da es sich um ein vorsätzliches Verhalten handelt. Stattdessen müssten Sie selbst für die Reparaturkosten aufkommen.


2. Schäden an eigenen Gegenständen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Haftpflichtversicherung nur Schäden an fremden Gegenständen oder Personen abdeckt. Schäden an Ihren eigenen Besitztümern fallen nicht unter die Leistungspflicht der Versicherung.

Beispiel:
Wenn Sie versehentlich Ihr eigenes Smartphone fallen lassen und es dabei kaputt geht, wird die Haftpflichtversicherung keine Entschädigung leisten. Für solche Fälle benötigen Sie eine separate Versicherung, wie zum Beispiel eine Hausratversicherung oder eine spezielle Elektronikversicherung.


3. Schäden durch berufliche Tätigkeiten

Die private Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Schäden ab, die im privaten Bereich entstehen. Berufliche Tätigkeiten sind davon ausgeschlossen. Wenn Sie während Ihrer Arbeit einen Schaden verursachen, müssen Sie auf Ihre Berufshaftpflichtversicherung zurückgreifen (falls vorhanden).

Beispiel:
Als Handwerker beschädigen Sie beim Renovieren eines Kundenhauses versehentlich eine teure Antiquität. Da dieser Schaden im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist, wird die private Haftpflichtversicherung nicht einspringen. Hier wäre eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.


4. Schäden durch illegale Aktivitäten

Wenn Sie bei einer illegalen Handlung einen Schaden verursachen, wird die Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht zahlen. Dies gilt insbesondere für Straftaten oder Verstöße gegen Gesetze.

Beispiel:
Sie fahren ohne gültigen Führerschein und verursachen dabei einen Unfall, bei dem ein anderer Fahrer verletzt wird. Da Sie sich durch das Fahren ohne Führerschein strafbar gemacht haben, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen.


5. Schäden durch Alkohol- oder Drogenkonsum

Auch hier gilt: Wenn Sie aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch einen Schaden verursachen, kann die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Der Grund dafür ist, dass Sie in einem Zustand handeln, der Ihre Urteilsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.

Beispiel:
Sie stoßen auf einer Party nach übermäßigem Alkoholkonsum versehentlich einen teuren Fernseher um. Die Versicherung könnte argumentieren, dass Sie aufgrund Ihres Zustands nicht mehr in der Lage waren, verantwortungsvoll zu handeln, und daher den Schaden selbst tragen müssen.


6. Schäden durch gefährliche Hobbys

Bestimmte riskante Aktivitäten, wie Extremsportarten oder das Halten gefährlicher Tiere, können von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Diese Einschränkungen variieren je nach Versicherungsanbieter und Vertragsbedingungen.

Beispiel:
Wenn Sie als Hobby Fallschirmspringer aktiv sind und während eines Sprungs einen Schaden verursachen, könnte die Versicherung dies als ausgeschlossenes Risiko betrachten. Ähnliches gilt für Halter exotischer oder gefährlicher Tiere, wie Giftschlangen oder Raubtiere.


7. Schäden durch Mietwagen oder Boote

In vielen Fällen deckt die private Haftpflichtversicherung keine Schäden ab, die mit dem Führen von Mietfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen verbunden sind. Für solche Fälle benötigen Sie oft eine zusätzliche Versicherung, wie eine Mietwagenversicherung oder eine Bootsversicherung.

Beispiel:
Sie mieten ein Boot für einen Urlaub und beschädigen dabei versehentlich einen Steg. Da diese Art von Schaden nicht zur Standarddeckung der privaten Haftpflichtversicherung gehört, müssten Sie selbst für die Kosten aufkommen.


8. Schäden durch Mitversicherte Personen

In der Regel sind Familienmitglieder oder Lebenspartner, die im selben Haushalt leben, automatisch mitversichert. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn der Schaden zwischen zwei mitversicherten Personen entsteht.

Beispiel:
Wenn Sie versehentlich das Handy Ihres Ehepartners beschädigen, wird die Versicherung diesen Schaden nicht übernehmen, da beide Parteien im selben Vertrag mitversichert sind. Die Versicherung sieht hier keinen «Dritten» als Geschädigten.


9. Schäden durch Krieg oder Terrorismus

Schäden, die durch Kriege, Terroranschläge oder Naturkatastrophen entstehen, sind in der Regel von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Diese Ereignisse gelten als außergewöhnliche Risiken, die nicht im Rahmen der Standardversicherung abgedeckt werden.

Beispiel:
Wenn Sie während eines Terroranschlags versehentlich jemanden verletzen, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen, da dies als außergewöhnliches Ereignis gilt.


10. Schäden durch fehlende Pflichten

Wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten grob vernachlässigen und dadurch einen Schaden verursachen, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Sie offensichtlich fahrlässig gehandelt haben.

Beispiel:
Sie lassen Ihr Kind unbeaufsichtigt mit Feuerzeugen spielen, und es kommt zu einem Brand, der Nachbarn schadet. In diesem Fall könnte die Versicherung argumentieren, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht grob verletzt haben, und den Schaden nicht übernehmen.

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