Hausratversicherung und Diebstahl: Was ist abgedeckt?

Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Mieter und Hausbesitzer. Sie bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden am Hausrat entstehen können – sei es durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder auch Diebstahl . Besonders bei Diebstählen kann eine solide Hausratversicherung einen großen Unterschied machen, da sie nicht nur den materiellen Wert des gestohlenen Guts ersetzt, sondern auch weitere damit verbundene Kosten übernimmt.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige darüber, was im Zusammenhang mit Diebstahl in einer Hausratversicherung abgedeckt ist, welche Einschränkungen es gibt und wie Sie sich optimal absichern können.


Was genau deckt die Hausratversicherung bei Diebstahl ab?

Die Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten, die durch einen Einbruchdiebstahl oder anderen Formen von Diebstahl entstehen. Dazu gehören:

1. Gestohlene Gegenstände

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen den Zeitwert der gestohlenen Gegenstände. Das bedeutet, dass der Wert des Gegenstands zum Zeitpunkt des Diebstahls entschädigt wird, nicht der Neuwert. Zu den typischen Beispielen gehören:

  • Elektronische Geräte (Fernseher, Laptops, Smartphones)
  • Möbel
  • Kleidung und Accessoires
  • Schmuck und Uhren (oft bis zu einem bestimmten Höchstbetrag)

2. Schäden durch Einbruch

Neben dem Diebstahl selbst deckt die Versicherung oft auch die durch den Einbruch verursachten Sachschäden ab. Dazu zählen:

  • Beschädigte Türen oder Fenster
  • Aufgebrochene Schlösser
  • Verwüstete Möbel oder Einrichtungsgegenstände

3. Außenversicherung

Viele Hausratversicherungen bieten auch einen Außenschutz , der gestohlene Gegenstände abdeckt, die sich außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses befinden. Dazu gehören:

  • Fahrräder
  • Gartenmöbel
  • Werkzeuge
  • Taschen oder Handtaschen

Allerdings gibt es hier oft Begrenzungen, sowohl in Bezug auf den maximalen Entschädigungsbetrag als auch auf die Art der versicherten Gegenstände.

4. Diebstahl aus dem Fahrzeug

Wenn Gegenstände aus Ihrem Auto gestohlen werden, sind diese in der Regel ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings gelten hier oft spezielle Bedingungen, wie zum Beispiel, dass das Auto verschlossen sein muss.


Was ist NICHT abgedeckt?

Obwohl die Hausratversicherung viele Fälle von Diebstahl abdeckt, gibt es auch Ausnahmen. Hier sind einige wichtige Punkte, die normalerweise nicht versichert sind:

1. Fahrlässigkeit

Wenn Sie grob fahrlässig handeln, indem Sie beispielsweise Ihre Tür offen lassen oder wertvolle Gegenstände sichtbar im Auto liegen lassen, kann die Versicherung die Entschädigung verweigern.

2. Hochpreisige Gegenstände

Teure Gegenstände wie Schmuck, Kunstwerke oder Sammlerstücke sind oft nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Für solche Werte sollten Sie eine Zusatzversicherung oder eine spezielle Deckung vereinbaren.

3. Geld und Wertpapiere

Bargeld, Schecks, Wertpapiere und ähnliche Finanzmittel sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Für diese Gegenstände gibt es spezielle Wertsachenschutz-Versicherungen .

4. Verschlossene Räume

Einbrüche in verschlossene Räume wie Keller oder Dachböden sind manchmal ausgeschlossen, wenn diese nicht dauerhaft bewohnt oder genutzt werden.

5. Kriminalität durch Familienmitglieder

Wenn ein Familienmitglied oder eine Person, die im selben Haushalt lebt, in den Diebstahl involviert ist, wird die Versicherung in der Regel nicht zahlen.


Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl?

Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Zeitwert vs. Neuwert
    • Die meisten Hausratversicherungen erstatten den Zeitwert eines gestohlenen Gegenstands. Das bedeutet, dass der Wert des Gegenstands zum Zeitpunkt des Diebstahls berücksichtigt wird, nicht der Preis, den Sie ursprünglich dafür bezahlt haben.
    • Einige Versicherungen bieten jedoch die Option, den Neuwert zu versichern, was höhere Prämien bedeutet, aber auch eine bessere Entschädigung im Schadensfall.
  2. Deckungsgrenzen
    • Jede Versicherung hat Obergrenzen für die Entschädigung. Diese Grenzen können sich auf einzelne Gegenstände, Kategorien (z. B. Elektronik) oder den Gesamtschaden beziehen.
    • Achten Sie darauf, dass die Deckungsgrenzen Ihren tatsächlichen Bedarf widerspiegeln.
  3. Selbstbeteiligung
    • Bei vielen Versicherungen müssen Sie eine Selbstbeteiligung tragen, also einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher die Prämie.

Wie kann ich mich optimal gegen Diebstahl absichern?

Um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Diebstahls bestmöglich abgesichert sind, sollten Sie folgende Tipps beachten:

1. Dokumentieren Sie Ihren Hausrat

Erstellen Sie eine Liste Ihrer wertvollen Gegenstände, einschließlich Fotos und Kaufbelegen. Diese Dokumentation hilft bei der Schadensabwicklung und erleichtert es der Versicherung, den Wert der gestohlenen Gegenstände zu ermitteln.

2. Prüfen Sie die Police genau

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und achten Sie auf Einschränkungen oder Ausschlüsse. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie direkt bei der Versicherung nach.

3. Investieren Sie in Sicherheitstechnik

Moderne Sicherheitstechnik kann nicht nur Einbrecher abschrecken, sondern auch Ihre Versicherungsprämien senken. Dazu gehören:

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster
  • Alarmanlagen
  • Videoüberwachung

4. Regelmäßige Anpassungen

Ihr Hausrat ändert sich im Laufe der Zeit – sei es durch neue Anschaffungen oder den Verkauf alter Gegenstände. Passen Sie Ihre Versicherung regelmäßig an, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Gegenstände abgedeckt sind.

5. Zusatzversicherungen in Erwägung ziehen

Für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Kunstwerke oder Sammlerstücke sollten Sie eine separate Wertsachenversicherung abschließen.

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