Hausratversicherung und Naturkatastrophen: Was gilt?

Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für private Haushalte in Deutschland. Sie schützt Ihre persönlichen Gegenstände, Möbel und Elektrogeräte vor Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und andere Gefahren. Doch wie steht es um Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme oder Erdbeben verursacht werden? In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Rolle der Hausratversicherung bei Naturkatastrophen ein und klären, was versichert ist und was nicht.


Was deckt eine klassische Hausratversicherung ab?

Bevor wir uns speziell mit Naturkatastrophen befassen, ist es wichtig zu verstehen, welche Risiken eine Standard-Hausratversicherung abdeckt:

  1. Feuer : Brände, Blitzschläge und Explosionen.
  2. Einbruchdiebstahl : Schäden durch Einbruch oder Raub.
  3. Leitungswasserschäden : Wasseraustritt aus Rohrleitungen oder defekten Geräten.
  4. Sturm und Hagel : Schäden an Fenstern, Türen oder dem Dach durch Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel.

Diese Grunddeckung ist in den meisten Policen enthalten, aber Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Erdrutsche sind oft nicht automatisch mitversichert.


Naturkatastrophen: Was ist standardmäßig versichert?

1. Sturm und Hagel

  • Versichert : Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Um einen Schaden durch Sturm oder Hagel geltend zu machen, muss der Wind mindestens Windstärke 8 erreichen (entspricht etwa 62 km/h). Dies wird meist durch offizielle Wetterberichte nachgewiesen.
  • Beispiele für versicherte Schäden :
    • Zerstörte Fensterscheiben durch herumfliegende Äste.
    • Beschädigtes Dach durch Hagel.

2. Blitzeinschlag

  • Blitzeinschläge, die zu Feuer oder elektronischen Schäden führen, sind ebenfalls in der Regel versichert.

Naturkatastrophen: Was ist NICHT standardmäßig versichert?

Obwohl die Hausratversicherung viele Gefahren abdeckt, gibt es einige Naturkatastrophen, die in der Regel nicht automatisch mitversichert sind:

1. Überschwemmungen

  • Nicht versichert : Wasserschäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Warum? Diese Ereignisse gelten als besonders risikoreich und können immense Schäden verursachen. Daher bieten viele Versicherer diese Deckung nur gegen einen zusätzlichen Aufpreis an.

2. Erdrutsche und Bodenabsenkungen

  • Nicht versichert : Schäden durch Erdrutsche, Bodenabsenkungen oder Setzungsrisse sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Ausnahme : Wenn diese Phänomene direkt durch eine versicherte Gefahr (z. B. Starkregen) verursacht wurden, kann es je nach Vertrag zu einer Teilvergütung kommen.

3. Erdbeben

  • Nicht versichert : Erdbeben sind in Deutschland selten, aber ihre potenziellen Schäden sind enorm. Daher sind sie in der Regel nicht im Standardpaket enthalten.
  • Option : Erdbeben können jedoch über eine Zusatzversicherung (Elementarschadenversicherung) abgedeckt werden.

4. Starkregen und Rückstau

  • Teilweise versichert : Starkregen, der zu Wasseransammlungen führt, ist oft nicht versichert. Rückstauschäden (Wasser, das durch Abwasserrohre zurück in das Haus fließt), sind ebenfalls oft ausgeschlossen.
  • Lösung : Viele Versicherer bieten eine optionale Deckung für Rückstau und Starkregen an.

Die Elementarschadenversicherung: Der Schlüssel zum Schutz vor Naturkatastrophen

Um sich gegen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben und Starkregen zu schützen, können Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen. Diese wird oft als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten.

1. Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?

  • Überschwemmungen und Hochwasser
  • Erdrutsche und Bodenabsenkungen
  • Erdbeben
  • Lawinen (in betroffenen Regionen)
  • Starkregen und Rückstau

2. Warum ist die Elementarschadenversicherung wichtig?

  • In den letzten Jahren haben extreme Wetterereignisse in Deutschland zugenommen. Überschwemmungen, Stürme und Starkregen verursachen regelmäßig immense Schäden.
  • Ohne eine Elementarschadenversicherung müssen Sie die Kosten für solche Schäden selbst tragen, da staatliche Hilfen oft unzureichend sind.

3. Kosten der Elementarschadenversicherung

  • Die Kosten variieren je nach Region, Gebäudeart und individuellem Risiko. In Hochwassergebieten können die Prämien höher sein.
  • Als Faustregel gilt: Eine Elementarschadenversicherung kostet etwa 10-20 % mehr als die Standard-Hausratversicherung.

Regionale Unterschiede: Wo ist der Schutz besonders wichtig?

In manchen Regionen Deutschlands sind Naturgefahren häufiger als in anderen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Hochwassergebiete :
    • Flussnähe (z. B. Rhein, Elbe, Donau) erhöht das Risiko von Überschwemmungen.
    • Beispiel: Die verheerenden Hochwasser in den Jahren 2002 und 2021 haben gezeigt, wie wichtig eine Absicherung ist.
  2. Küstengebiete :
    • Sturmfluten und starke Winde sind hier ein Risiko.
  3. Bergregionen :
    • Lawinen und Erdrutsche können in alpinen Gebieten auftreten.

Tipps zur Wahl der richtigen Hausratversicherung

  1. Prüfen Sie Ihren Standort :
    • Informieren Sie sich über regionale Risiken (z. B. Hochwasserkarten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie).
  2. Fragen Sie nach der Elementarschadenversicherung :
    • Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob und wie Sie sich gegen Naturgefahren absichern können.
  3. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau :
    • Achten Sie auf Ausschlussklauseln und Einschränkungen.
  4. Nutzen Sie Vergleichsportale :
    • Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um die beste Kombination aus Preis und Leistung zu finden.
  5. Berücksichtigen Sie den Wert Ihres Hausrats :
    • Schätzen Sie den Wert Ihrer Möbel, Elektrogeräte und persönlichen Gegenstände realistisch ein, um eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ist eine Elementarschadenversicherung Pflicht?

  • Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings wird sie dringend empfohlen, insbesondere in gefährdeten Gebieten.

2. Was passiert, wenn ich keine Elementarschadenversicherung habe und ein Hochwasser auftritt?

  • Sie müssen die Schäden selbst bezahlen. Staatliche Hilfen sind oft begrenzt und reichen nicht aus, um alle Kosten zu decken.

3. Kann ich eine Elementarschadenversicherung später hinzufügen?

  • Ja, in der Regel ist dies möglich. Allerdings kann der Versicherer bei bereits bestehenden Risiken höhere Prämien verlangen oder bestimmte Gefahren ausschließen.

4. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Naturgefahren?

  • Die Selbstbeteiligung variiert je nach Vertrag, liegt aber oft zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadensfall.

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